ACHTUNG: ab 1.1.24 sind wir verpflichtet Rezepte als eRezepte zu erstellen, bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die Einlösemöglichkeiten bei Ihrer Krankenkasse, Apotheke oder unter z.B. https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/

Als Patient unserer Praxis können Sie online Folgerezepte für Medikamente, die schon einmal verordnet wurden bestellen. Bitte haben Sie Verständnis, daß wir auf Ihre Rezeptbestellung nicht antworten.

Sie können die Rezepte 2 Werktage später in unserer Praxis zwischen 9 und 11 Uhr oder an den Nachmittagen abholen. Ab 1.1.24 müssen Sie am Anfang des Quartals die Krankenkassenkarte bei uns einlesen lassen, danach können wir für das Quartal dann eRezepte erstellen.

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